für das Airport-Parking-Angebot im Hilberthof Rastatt
Stand 08.06.2026
§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich
(1) Vertragspartner für sämtliche Buchungen im Rahmen des Airport-Parking-Angebots ist:
Markus Kölmel
c/o Hilberthof Immobilien GmbH
Draisstr. 1
76448 Durmersheim
parking@hilberthof.de
Telefon: 07245 / 8601345
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für das Airport-Parking-Angebot des Betreibers.
(3) Diese AGB gelten insbesondere nicht für:
Dauerstellplatzverträge,
Kurzzeitparken außerhalb des Airport-Parking-Angebots,
sonstige Miet- oder Nutzungsverhältnisse über Stellplätze,
individuell vereinbarte Sondernutzungen.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Definition des Airport-Parking-Angebots
(1) Airport-Parking im Sinne dieser AGB ist die zeitlich befristete Überlassung eines Stellplatzes in der Tiefgarage des Hilberthofs Rastatt für Flugreisende mit vorab festgelegtem Nutzungszeitraum.
(2) Der Betreiber schuldet ausschließlich die Bereitstellung eines geeigneten Stellplatzes innerhalb der Tiefgarage.
(3) Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist ausschließlich die entgeltliche Überlassung eines Stellplatzes für den gebuchten Zeitraum.
(2) Es handelt sich nicht um einen Verwahrungsvertrag.
(3) Der Betreiber übernimmt insbesondere keine Verwahrung, Bewachung, Überwachung, Versicherung oder regelmäßige Kontrolle des Fahrzeugs oder dessen Inhalts.
(4) Der Kunde stellt sein Fahrzeug eigenverantwortlich ab und entfernt es eigenverantwortlich wieder.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Stellplätzen, Verfügbarkeiten und Preisen stellt kein verbindliches Angebot dar.
(2) Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
(3) Der Vertrag kommt erst mit Versand der Buchungsbestätigung zustande.
(4) Der Betreiber ist berechtigt, Buchungen aufgrund offensichtlicher Preis-, Eingabe-, Übermittlungs- oder Systemfehler anzufechten oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss ausgewiesenen Preise.
(2) Die Zahlung erfolgt im Voraus über die angebotenen Zahlungsmethoden.
(3) Der Anspruch auf Nutzung des Stellplatzes entsteht erst nach vollständigem Zahlungseingang.
(4) Der Betreiber ist berechtigt, elektronische Zugangsdaten, Ausfahrtkarten oder sonstige Berechtigungen erst nach vollständigem Zahlungseingang bereitzustellen.
§ 6 Fahrzeuganforderungen
(1) Der Kunde ist verpflichtet, vor der Buchung zu prüfen, ob sein Fahrzeug hinsichtlich Höhe, Breite, Länge, Gewicht oder sonstiger technischer Eigenschaften für die Nutzung der Tiefgarage geeignet ist.
(2) Soweit die zulässigen Maße oder Nutzungsbeschränkungen überschritten werden, besteht kein Anspruch auf Nutzung des Stellplatzes.
(3) In diesem Fall gelten die Regelungen zur Stornierung gemäß § 8.
§ 7 Nutzung des Stellplatzes
(1) Die Nutzung ist ausschließlich für den gebuchten Zeitraum zulässig.
(2) Der Kunde ist berechtigt, innerhalb des gebuchten Zeitraums einmalig einzufahren und einmalig auszufahren.
(3) Nicht genutzte Parkzeiten verfallen ersatzlos.
(4) Ausfahrtkarten, Zugangscodes oder sonstige Berechtigungen sind nicht übertragbar.
(5) Der Betreiber kann aus betrieblichen Gründen einen anderen gleichwertigen Stellplatz zuweisen.
§ 8 Stornierung durch den Kunden
(1) Der Kunde kann die Buchung vor Beginn der Parkzeit stornieren.
(2) Im Falle einer Stornierung wird folgende pauschalierte Entschädigung berechnet:
bis 14 Tage vor Parkbeginn: 10,00 EUR Bearbeitungs- und Reservierungsentgelt,
13 bis 7 Tage vor Parkbeginn: 50 % des Buchungspreises,
6 bis 2 Tage vor Parkbeginn: 75 % des Buchungspreises,
ab 1 Tag vor Parkbeginn sowie bei Nichtantritt: 100 % des Buchungspreises.
(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Betreiber kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Dem Betreiber bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
§ 9 Verspätete Anreise
(1) Erfolgt die Anreise nicht innerhalb von 24 Stunden nach Beginn des gebuchten Parkzeitraums, ist der Betreiber berechtigt, den Stellplatz anderweitig zu vergeben.
(2) Ein Anspruch auf Erstattung oder Ersatz besteht hierdurch nicht.
§ 10 Reisehindernisse
Persönliche Reisehindernisse des Kunden, insbesondere Flugausfälle, Flugverspätungen, Streiks, Krankheit, Quarantäne, Einreisebeschränkungen oder sonstige Umstände in der Person des Kunden, berühren die Zahlungspflicht nicht.
§ 11 Überschreitung der Parkdauer
(1) Für jede angefangene 24-Stunden-Periode der Überschreitung wird der jeweils gültige Tagespreis berechnet.
(2) Weitergehende Ansprüche des Betreibers bleiben vorbehalten.
§ 12 Pflichten des Kunden
(1) Es dürfen ausschließlich zugelassene und betriebsbereite Fahrzeuge abgestellt werden.
(2) Das Lagern von Gefahrstoffen, leicht entzündlichen Stoffen oder sonstigen gefährlichen Materialien ist untersagt.
(3) Reparatur-, Wartungs-, Reinigungs- oder Betankungsarbeiten sind in der Tiefgarage nicht gestattet.
(4) Fahrzeuge sind innerhalb der markierten Stellflächen abzustellen.
(5) In der Tiefgarage gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).
§ 13 Abschlepp- und Umsetzungsrecht
(1) Der Betreiber ist berechtigt, Fahrzeuge auf Kosten des Kunden umsetzen oder abschleppen zu lassen, wenn:
die Parkdauer erheblich überschritten wird,
Rettungswege oder Zufahrten blockiert werden,
andere Nutzer beeinträchtigt werden,
gegen diese AGB verstoßen wird.
(2) Der Kunde trägt die hierdurch entstehenden Kosten.
§ 14 Haftung
(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Betreiber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine Haftung für Diebstahl, Einbruch, Vandalismus, Schäden durch Dritte, Naturereignisse oder Schäden an im Fahrzeug befindlichen Gegenständen besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung.
§ 15 Verkehrssicherungspflichten
Die gesetzliche Haftung des Betreibers für schuldhafte Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten bleibt unberührt.
§ 16 Höhere Gewalt
Der Betreiber haftet nicht für Leistungseinschränkungen oder Leistungshindernisse, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Krieg, Terrorereignisse, Streiks, Pandemien sowie sonstige Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Betreibers.
§ 17 Dokumentation und Beweissicherung
Der Betreiber ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Bild- und Fotodokumentationen anzufertigen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen, zur Beweissicherung oder zur Durchsetzung vertraglicher Ansprüche erforderlich ist.
§ 18 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
§ 19 Verbraucherstreitbeilegung
Der Betreiber ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 20 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 21 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.